MFA-Weiterbildung Personal zur Fort- und Weiterbildung motivieren
Eigentlich sind Fortbildungen des Praxisteams für alle Beteiligten eine feine Sache: MFA erweitern ihre Kompetenzen für neue Aufgaben, Ärztinnen und Ärzte sind entlastet. In der Praxis des hausärztlichen Internisten Dr. Kai Schorn in Berlin etwa hat sich eine MFA zur Praxismanagerin weitergebildet – eine echte Bereicherung: „Wir Ärzte haben ja nie Management-Kurse gemacht,“ gibt der Internist zu bedenken. Nun erprobt die Praxis, welche Tätigkeiten die Fachkraft übernehmen kann. Fürs Erste ist sie leitende MFA und koordiniert die Dienste sowie weitere organisatorischen Belange.
Bei anderen Fortbildungen ist die Motivation seines Teams jedoch eher gering, erzählt Dr. Schorn. Er kann sich keinen Reim darauf machen. Die Hürden sind aus seiner Sicht niedrig: Er würde die Betreffenden vom Dienst freistellen, die Kosten übernehmen. Deutlich besser funktionieren eintägige interne Fortbildungen, etwa zu EKG oder Reanimation. Solche Veranstaltungen würden dann zum Teamevent, berichtet der Mediziner.
Jüngere MFA haben eher Freiraum für Fortbildungen
Bei längeren Fortbildungen seien Fachkräfte oft deswegen zurückhaltender, weil der Zeitaufwand schwer mit Kindern oder Partner zu vereinbaren sein kann, gibt Anita Marini zu bedenken. Sie ist selbst MFA und stellvertretende Referatsleitung für MFA im Verband medizinischer Fachberufe. Jüngere Fachkräfte hätten eher den privaten Freiraum für eine Weiterbildung, mit den Jahren werde dies schwieriger. Die Fortbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (Näpa) umfasst z.B. 270 Stunden – auch wie dieser Zeitraum in der Praxis überbrückt wird, will gut durchdacht sein.
Langfristig profitieren Betriebe aber meist von Näpa. Die Gegenfinanzierung der Weiterbildung über den EBM sei jedenfalls gesichert, sind sich Marini und Dr. Schorn einig. Hausbesuche nicht-ärztlicher Praxisassistenten werden besser vergütet (19,08 Euro), zudem gibt es einen Strukturzuschlag je Behandlungsfall.
Natürlich muss auch ersichtlich sein, welche finanziellen Vorteile sich für das Personal aus einer Weiterbildung ergeben. Je nach Stundenumfang der Kurse ist laut Marini die Einstufung in folgende Tätigkeitsgruppen des Gehaltstarifvertrags üblich:
- Röntgenschein: Gruppe III
- Praxismanagerin, Verah, Näpa: Gruppe IV
- Fachwirtin: Gruppe V
- Betriebswirtin: Gruppe VI
Seit Kurzem hat Dr. Schorn auch eine Auszubildende. Er wundert sich allerdings darüber, dass allgemein angenommen wird, Ärzte könnten die Ausbildung übernehmen. „Ich habe den Beruf nicht gelernt und außerdem wenig Zeit.“ Eine hohe Qualität der Lehre in den Praxen sei so kaum zu gewährleisten. Marini stimmt zu. Sie empfiehlt, eine MFA per 40-Stunden-Kurs zur Ausbildungsbefähigten zu qualifizieren. Diese kann dann das Organisatorische übernehmen und ist Ansprechpartnerin für Azubis.
Dr. Schorn begrüßt diese Möglichkeit, hält es angesichts der Arbeitsbelastung jedoch für kaum umsetzbar, eine MFA aus dem Tagesgeschäft loszueisen. Er wünscht sich daher eine finanzielle Förderung der Ausbildung, die den personellen Spielraum der Praxis erhöht. Auch Marini würde das begrüßen, Angesichts des allgegenwärtigen Personalmangels stellen manche Ärztinnen und Ärzte Fachfremde ein, die teils sogar medizinische Basistätigkeiten übernehmen. Was Dr. Schorn und Anita Marini davon halten, hören Sie in einer neuen Folge von O-Ton Innere Medizin.
Medical-Tribune-Bericht