![Themenspezial: Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19](/fileadmin/Bilder/Artikelbilder/2021/03_Maerz_2021/20210301_corona-sars-cov-2-covid-19-AdobeStock_Proxima-Studio_333323044.jpg)
Vergütung für Corona-Impfzertifikate geregelt
![Vergütung für Corona-Impfzertifikate geregelt Neben dem Impfpass sollen bald auch COVID-19-Impfzertifikate als Nachweis der Immunisierung dienen.](/fileadmin/Bilder/Artikelbilder/2021/05_Mai_2021/20210527_impfpass_adobestock_VRD.jpg)
Ärzte sollen künftig ein Honorar für das Ausstellen von COVID-19-Impfzertifikaten erhalten. Dies sieht der Referentenentwurf zu einer weiteren Novellierung der Corona-Impfverordnung vor. Die Höhe des Betrags variiert allerdings: Fertigen Mediziner die Bescheinigung direkt im Anschluss an die Impfung in der Praxis an, bekommen sie 6 Euro. Dieses Honorar sinkt aber auf 2 Euro, wenn für das Erstellen das Praxisverwaltungssystem genutzt wird.
Muss der Arzt ein Zertifikat nachträglich erstellen – z.B. weil ein Patient im Impfzentrum oder von einem anderen Arzt immunisiert wurde – wird dieser Mehraufwand mit 18 Euro vergütet. Werden Bescheinigungen über die Erst- und Zweitimpfung in einem Zug angefertigt, gibt es für den Nachweis der Zweitimpfung nur 6 Euro. Ärzte sind nach Infektionsschutzgesetz nicht verpflichtet, Impfzertifikate auszustellen.