Endoskope können bei Ösophaguskarzinomen Tumorzellen verschleppen
Das berichten Wissenschaftler um Dr. Hanno Ehlken von der Abteilung für Interdisziplinäre Endoskopie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Auf das Problem der Tumorzellverschleppung wurden die Kollegen aufmerksam, nachdem zwei Patienten mit einer endoskopisch radikal und histopathologisch R0-resezierten T1-Barrett-Neoplasie ungewöhnlich früh massive Lokalrezidive erlitten hatten. Beide Patienten hatten im Rahmen des endoskopischen Eingriffs zur Strikturprävention – wie üblicherweise empfohlen – lokale Kortikosteroidinjektionen erhalten.
Ob am Endoskopie-Equipment tatsächlich überlebensfähige Tumorzellen haften bleiben, prüften die Wissenschaftler bei 22 Patienten mit einem oberflächlichen bzw. fortgeschrittenen Ösophaguskarzinom. Hierfür spülten sie die Arbeitskanäle und weitere Instrumente wie Biopsiezangen und untersuchten die so gewonnenen Proben zytohistologisch. Bei einem erheblichen Anteil der Fälle fielen diese Analysen positiv aus. Abschließend testeten die Kollegen mithilfe zellbiologischer Experimente, inwiefern Kortikosteroide das Wachstum von Ösophaguskarzinomzellen beeinflussen. Das Ergebnis: Die Inkubation von Adenokarzinom-Zelllinien mit Triamcinolon stimulierte die Proliferation der Tumorzellen.
Die Experten empfehlen eine konsequente No-Touch-Technik
Kontaminierte Endoskope und Kortikosteroidinjektionen begünstigen möglicherweise – insbesondere bei ausgedehnten Eingriffen – Lokalrezidive nach kurativer Resektion oberflächlicher Barrett-Karzinome, warnen Dr. Ehlken und Kollegen. Weitere Studien müssen diese Hypothese nun überprüfen. Um die Sicherheit der minimalinvasiven Ösophaguskarzinomtherapie zu erhöhen und Tumorzell-Reimplantationen zu verhindern, empfehlen die Experten, während der endoskopischen Eingriffe eine konsequente No-Touch-Technik (keine Berührung der intraluminalen Tumoroberfläche) einzuhalten und den Endoskopiekanal wiederholt zu reinigen und/oder die Instrumente mehrfach zu wechseln.
Quelle: Ehlken H et al. Gut 2021; DOI: 10.1136/gutjnl-2020-322723