Adipositas: Kleine politische Schritte für eine bessere Versorgung

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

In der neuen Nationalen Diabetesstrategie ist eine Regelung zur Versorgung der Adipositas über die Krankenkassen vorgesehen. In der neuen Nationalen Diabetesstrategie ist eine Regelung zur Versorgung der Adipositas über die Krankenkassen vorgesehen. © freshidea – stock.adobe.com

Bislang wird die Versorgung von Adipositaspatienten von der Politik nicht komplex gesehen, gesetzliche Krankenkassen müssen deshalb für etliche Leistungen nicht aufkommen. Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft hofft jedoch, dass sich dies durch die Nationale Diabetesstrategie ändert – und das nicht erst in ferner Zukunft.

Adipositas ist von der Weltgesundheitsorganisation als Krankheit anerkannt, erläutert Dr. Stefanie Gerlach, Mediensprecherin im Vorstand der Deutschen Adipositas-Gesellschaft (DAG). Es gibt einen speziellen Diagnoseschlüssel und in verschiedenen Leitlinien wird das Vorgehen in der medizinischen Versorgung von Menschen mit erheblichem Übergewicht beschrieben. Es gibt auch stratifizierte Therapieangebote, je nach Schweregrad bzw. je nach gesundheitlichen Einschränkungen durch adipositasbedingte Folgeerkrankungen.

Das Angebot reicht von konservativen Maßnahmen (ärztliche Betreuung, Ernährungsberatung, Verhaltens- und Bewegungstherapie) bis hin zu verschiedenen Methoden der bariatrischen Chirurgie. Oft aber müssten die Betroffenen die Bewilligung der Kostenübernahme für medizinisch indizierte Maßnahmen bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einklagen.

„Es gibt kein Anrecht auf die Erstattung einer leitliniengerechten Versorgung“, so Dr. Gerlach. Mit seinem Beschluss zum Start einer Nationalen Diabetesstrategie habe der Bundestag allerdings „eine neue Weiche gestellt“, denn unter dem Kapitel Diabetesprävention sei erstmals eine Regelung zur Versorgung der Adipositas über die Krankenkassen vorgesehen. „Das haben wir sehr begrüßt. Das ist auch dringend notwendig.“

Patienten müssen sich die Therapie oft selbst organisieren

Laut Dr. Gerlach müssen Betroffene bislang in der Regel ihre Therapieleistungen zu Adipositas selbst organisieren und häufig auch teilweise bzw. großteils selbst bezahlen. Dies sei ein unhaltbarer Zustand, zumal bei einer Jahrestherapie erhebliche Summen für Selbstzahler zusammenkämen. „Wenn man dann noch berücksichtigt, dass Adipositas in den sozial schwächeren Schichten der Gesellschaft stärker vertreten ist, dann zeigt sich hier einfach eine krasse gesundheitliche Ungerechtigkeit“, betont die DAG-Expertin.

Der Bundestagsbeschluss wird deshalb von der DAG als ein wichtiges politisches Signal gesehen. Allerdings setzt die Übernahme der adipositasbezogenen Therapiekosten seitens der Krankenkassen eine Gesetzesänderung voraus. Der G-BA müsste beauftragt werden, eine Richtlinie zur Adipositasversorgung im Krankenkassensystem zu erarbeiten.

Derzeit fällt die Therapie der Adipositas unter § 45 SGB V, die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation betreffend, erläutert Dr. Gerlach. „Das ist eine ,Kann-Leistung‘ der Krankenkassen, Betroffene können also daraus keinen Rechtsanspruch ableiten.“ Die Kasse könne sich entscheiden, eine solche Therapie ganz, teilweise oder gar nicht zu bezahlen.

Behandlungsmöglichkeiten sind zu definieren

Notwendig sei deshalb, je nach Schweregrad der Erkrankung, verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zu definieren, inklusive der Vergütung. Zur bariatrischen Chirurgie müsse dann auch die erforderliche Vor- und Nachsorge gehören, denn der Eingriff selbst garantiere noch keinen nachhaltigen Therapieerfolg über Jahre.

„Gesunde Mehrwertsteuer“ wäre gute Präventionshilfe

Noch nicht zufrieden zeigt sich Dr. Gerlach auch hinsichtlich der Adipositasprävention in der Diabetesstrategie. Vermisst wird die Absicht, Verhältnisprävention auf Bevölkerungsebene gemäß WHO umzusetzen – so wie es die Allianz nichtübertragbarer Krankheiten (DANK) empfiehlt, bei der die DAG aktives Mitglied ist.

DANK hat es sich zur Aufgabe gemacht, evidenzbasierten Präventionsstrategien für die Bevölkerung politisch zum Durchbruch zu verhelfen. Das betrifft zum Beispiel ein Verbot von Werbung für übergewichtfördernde Lebensmittel, die sich an Minderjährige richtet. Dazu zählt ferner eine „gesunde Mehrwertsteuer“, eine Preissenkung durch Erlass der Mehrwertsteuer auf gesundheitsförderliche Lebensmittel, – gegenfinanziert durch eine höhere Besteuerung von ungesunden Lebensmitteln.

Dr. Gerlach ist gespannt, ob die Novellierung des Präventionsgesetzes DANK-Forderungen aufgreift. Bedauerlicherweise sei für die Nationale Diabetesstrategie keine Zeit­linie vorgegeben. „Der Beschluss sagt nicht, bis wann er umgesetzt sein muss.“