Arztpraxen sollen elektronisches Rezept und AU rechtzeitig einsetzen können

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Ab 2022 wird das eRezept verpflichtend. Das Muster 16 verschwindet damit aber dennoch nicht. Ab 2022 wird das eRezept verpflichtend. Das Muster 16 verschwindet damit aber dennoch nicht. © Astrovector studio – stock.adobe.com; wikipedia/ Lumu (talk)

Obwohl längst nicht alles reibungslos funktioniert, besteht Gesundheitsminister Jens Spahn darauf, dass in den Praxen alle gesetzlich vorgegebenen Digitalisierungsschritte pünktlich getan werden. Nur bei den Kassen ist er nachsichtig. Die dürfen wegen technischer Probleme nachsitzen.

Los geht es mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Oktober 2021. Gerüchte über eine Verschiebung haben sich als gegenstandslos erwiesen. Mit Beginn des dritten Quartals müssen Vertragsärztinnen und -ärzte die Arbeitsunfähigkeitsdaten digital an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Daten von AU-Bescheinigungen, die bei Hausbesuchen ausgestellt werden, müssen erst bis zum Ende des folgenden Werktages an die Kassen übertragen werden. Das steht in einer Sonderregelung im Bundesmantelvertrag. Bei in der Praxis erstellten AU-Bescheinigungen sind die Daten einmal täglich zu übermitteln.

Die Praxissoftwarehersteller müssen deshalb nun schnell ihre Produkte für die…

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