TI-Anschluss bleibt Pflicht für alle
Freiwilligkeit für alle Beteiligten, was den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) betrifft, hatte das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) in einer Petition an den Deutschen Bundestag gefordert. Die Petition war Anfang 2020 online gestellt worden und fand dort knapp 20.000 Mitzeichner sowie postalisch über 50.000 Unterstützer.
Fast genau ein Jahr später wurde jetzt die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vorgelegt. Darin heißt es zu den Anliegen jedoch lediglich, es solle für Versicherte, die die ePA nicht nutzen wollen oder im Einzelfall keine Zugriffsberechtigung erteilen würden, keine Auswirkungen auf die weitere Behandlung haben. Versicherte, die ihre eAkte nicht über ein Endgerät verwalten könnten, sollten dies Vertreter übernehmen lassen. Hier würde, so das BfDS, über die Bedürfnisse oft älterer, schwerer und vor allem psychisch Erkrankter hinweggegangen.
Weiterhin, so der Petitionsausschuss, sei nicht beabsichtigt, Ausnahmen bei der Pflicht zum Anschluss an die TI vorzusehen. Dr. Andreas Meißner, der als Petent die Anliegen in Berlin vertreten hatte, ist unzufrieden: „Es ist uns generell um Freiwilligkeit beim TI-Anschluss gegangen, nicht um Ausnahmen für Einzelne. Der Ausschuss hat hier – nach über einjähriger Prüfzeit! – klar am Thema vorbei entschieden.“
Quellen: BfDS-Presseinformation