Hausarzthonorar nach EBM BMG spendiert Kinderbonus und extrabudgetäre Vergütung

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Nach dem Begründungstext des BMG soll die Ausübung der ambulanten Kinderheilkunde dauerhaft finanziell attraktiv ausgestaltet werden. Nach dem Begründungstext des BMG soll die Ausübung der ambulanten Kinderheilkunde dauerhaft finanziell attraktiv ausgestaltet werden. © Rawf8 – stock.adobe.com

Wegen der vielen Atemwegsinfektionen bei Kindern erhalten Praxen vorübergehend zusätzliches Honorar. Im nächsten Schritt soll eine Entbudgetierung bei den Pädiatern und später auch bei den Hausärzten folgen. Wer davon profitieren will, muss bei der Abrechnung umdenken.

Kinder- und Jugendärzte, Allgemeinmediziner, hausärztlich tätige Internisten, HNO-Ärzte, Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen sowie Pneumologen erhalten vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023 für die Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Atemwegsinfektionen einen Zuschlag (GOP 01110, 65 Punkte) zur Versicherten- bzw. Grundpauschale. Damit soll der Mehraufwand für die besondere Inanspruchnahme in den beiden Quartalen mit 7,32 Euro bzw. 7,47 Euro vergütet werden. 

Zuschlag gibt es nur bei definierten ICD-10-Diagnosen

Die Leistung wird jeweils durch die KV einmal im Behandlungsfall zur altersklassenspezifischen haus­ärztlichen…

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