Digitales analog abrechnen: GOÄ bietet neue Ziffern für Telemedizin
Die Regeln stammen bereits aus der novellierten GOÄ.
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Die Bundesärztekammer hat Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen. Sie können bei der Privatliquidation angewendet werden, auch wenn sie nicht mit dem PKV-Verband und sonstigen Kostenträgern vereinbart sind. Lediglich bei den „besonderen“ Kostenträgern wie der Postbeamtenkrankenkasse B (Post B) oder der Krankenversicherung der Bahn (KVB) sollte man sich im Vorfeld die Akzeptanz der analog ansetzbaren Leistungen bestätigen lassen.
Videokonsultation gilt als persönlicher Kontakt
Eine ärztliche Beratung mittels E-Mail ist analog nach Nr. 1 GOÄ abrechnungsfähig. Ausgeschlossen ist allerdings eine Konversation per Chat und SMS. Die Beratung in einer…
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