Hypoglykämien zählen als Komplikation – Rechtsstreit um korrekte Fallkodierung gewonnen

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Immer wieder strittig: Bezahlung der Kliniken im 
DRG-System. (Agenturfoto) Immer wieder strittig: Bezahlung der Kliniken im DRG-System. (Agenturfoto) © iStock/VILevi

Können nur mit einem Stern gekennzeichnete ICD-Codes Komplikationen/Manifes­tationen des ­Diabetes im Sinne der Kodierrichtlinien sein? Diese Frage wollte eine AOK vom Bundessozialgericht grundsätzlich geklärt wissen. Das BSG winkte jedoch ab – und bestätigte damit die DRG-Abrechnung der Diabetes-Klinik. Streitwert: 824 Euro.

Seit 2004 gilt in Deutschland für die somatische Krankenhausbehandlung das DRG-System. Hypoglykämien und andere Manifestationen/Komplikationen des Dia­betes mellitus ohne sog. Stern-Code waren von Beginn an unstrittig kodierbar. Bei Hypoglykämien wurde allerdings zwischen Krankenhäusern und Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) darüber gestritten, ab welchen Blutzuckerwerten und Auftretenshäufigkeiten diese als kodierbar und wann die Neben­diagnosendefinition erfüllt gelten.

„Nach knapp 15 Jahren DRG-System wurde plötzlich von MDK-Landesverbänden und verschiedenen Krankenkassen behauptet, dass Dia­gnosen wie die Hypoglykämie, die nicht als Stern-Diagnosen festgelegt sind, nicht als…

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