Schwerkranken nicht den assistierten Suizid verwehren
Schwerkranke wünschen den Tod. Ärzte sollen beim Sterben helfen. Doch die Gesetzeslage bringt Probleme.
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In ihrem neuen Vorstoß für Selbstbestimmung am Lebensende erinnern FDP-Bundestagsabgeordneten an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom März 2017 (Az.: 3 C 19.15). Es besagt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Suizidwilligen, die sich wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befinden, den Erwerb eines Betäubungsmittels nicht verwehren darf. Dieses Urteil steht jedoch in Konflikt zu § 217 Strafgesetzbuch, mit dem der Bundestag 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt hatte. „Der Rechtsprechung des BVerwG folgend müsste der Staat einem Schwerstkranken den Suizid ... ermöglichen.…
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