Steuer-Häppchen: So lassen sich Weihnachtsfeiern korrekt absetzen

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Anouschka Wasner

Einen Freibetrag von 110 Euro gibt es zweimal im Jahr pro Arbeitnehmer. Einen Freibetrag von 110 Euro gibt es zweimal im Jahr pro Arbeitnehmer. © iStock.com/vgajic

Weihnachtsfeiern sind lohnsteuerfrei. Allerdings hat die Finanzverwaltung für die Steuer- und Beitragsfreiheit Grenzen gesteckt. Tipps fürs fehlerfreie Steuernsparen.

Bis zu zweimal im Jahr gewährt das Finanzamt für Veranstaltungen, die im eigenbetrieblichen Interesse stattfinden, einen Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer. In vielen Unternehmen liefert die Weihnachtsfeier dafür einen Anlass. Sind Familienangehörige miteingeladen, wird der Kostenanteil, der auf Begleitpersonen entfällt, dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet, informiert der Dienstleister für Steuerberater und Rechtsanwälte, Datev.

In die Ausgabenrechnung einbezogen werden alle Aufwendungen des Arbeitgebers für die Betriebsfeier, inklusive Umsatzsteuer. Dazu gehören Ausgaben für Speisen und Getränke, Tabakwaren, Fahrt- und Übernachtungskosten, Eintrittskarten, Musik und…

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