Honorarabschluss 2021 Punktwertsteigerung um 1,275 %
„Die Punktwertsteigerung um 1,275 % liegt nicht nur weit unterhalb der Inflationsrate, sondern erfasst nicht einmal die jüngsten Gehaltssteigerungen der MFA. So werden wir auf Dauer den ambulanten Versorgungsbereich nicht leistungsfähig halten“, schimpft der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, über den Honorarabschluss für das Jahr 2021. „Offensichtliche Personalkostensteigerungen müssen unmittelbar und nicht erst nach Jahren abgebildet werden.“
Das sieht KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister ähnlich. „Innerhalb der Logik des Systems“ habe man in diesem Jahr erreicht, „was erreichbar war“. Die im Sozialgesetzbuch vorgegebenen Regelmechanismen ließen es nicht zu, „zeitgemäß tatsächlich die Teuerung und die Aufwände der Praxen“ abzubilden. Das gelte für die Aufwendungen für Hygiene und Digitalisierung genauso wie für die Personalkosten.
Auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen spricht von einem „dringenden Überarbeitungsbedarf“ der SGB-V-Vorgaben, damit es in Zukunft zu sachgerechten Anpassungen des Orientierungswertes kommen könne. Bislang werden die Veränderungen der Investitions- und Betriebskosten der Arztpraxen in zwei zurückliegenden Jahren herangezogen. Das heißt: Für die Punktwertanhebung 2022 wurde die Kostenentwicklung von 2019 zu 2020 betrachtet.
Die Krankenkassen hatten mit Blick auf ihre angespannte Finanzsituation nur eine Nullrunde angeboten, die KBV hatte ein Plus von 3 % verlangt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss letztlich einen Zuwachs um 1,275 % von aktuell 11,1244 Cent auf 11,2662 Cent. Dies entspricht laut KBV rund 540 Mio. Euro. Hinzu kommen etwa 60 Mio. Euro infolge der Veränderungsraten der Morbidität und Demografie. 2020 war der Orientierungswert um 1,52 % gestiegen und 2019 um 1,58 %. Dr. Gassen kommentiert die 1,275 % so: „Das wird jedem als zu wenig erscheinen.“
Quelle: KBV-Vertreterversammlung