BVND: Liberalisierte Fernbehandlung mit Umsicht angehen
Der Einsatz von Kommunikationsmedien in der Patientenbetreuung ist in diabetologischen Schwerpunktpraxen nichts Neues, unterstreicht der Vorsitzende des Bundesverbandes Niedergelassener Diabetologen (BVND). Ob der Pflegedienst dem Diabetologen ein Foto von einem diabetischen Fuß zur Begutachtung mailt oder ob der Hausarzt telefonisch fragt, wie er mit einen Patienten vorübergehend verfahren soll, bis dieser seinen Ersttermin in der Schwerpunktpraxis antritt – in solchen Fällen ist „Fernbehandlung“ längst Alltag, sagt Dr. Scheper.
Ausschließliche Behandlung über Kommunikationsmedien
Allerdings ist hier der Patient persönlich bekannt oder bereits in ärztlichen Händen. Die im Mai geänderte Muster-Berufsordnung sieht dagegen vor, dass künftig eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien „im Einzelfall“ (auch beim unbekannten Patienten) erlaubt ist, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt wird.
Die Ärztekammern sollten sich bei der Übernahme der Regelung in ihre verbindlichen Berufsordnungen nicht hetzen, sondern Ergebnisse aus den Vorreiterregionen Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein abwarten, meint Dr. Scheper.
Telemedizin kann Patienten lange Wege ersparen
Denn was er genauso wenig wie die Delegierten des Ärztetages wünscht, ist eine Patientenbetreuung durch kommerzielle Callcenter und eine Substitution der Ärzte durch andere Gesundheitsberufe im Auftrag von Krankenkassen. „Ärztliche Leistungen sind mehr als nur reine Dienstleistung“, betont er.
Der BVND-Vorsitzende sieht die Diabetologen bei der Telemedizin vorangehen. Sie beschäftigen sich mit großen Datenmengen. Und gerade bei chronisch kranken Patienten, z.B. mit Adipositas, bieten sich ergänzende Betreuungsprogramme mit PC und App an, um Patienten lange Wege zu ersparen. Aber die Praxen müssten aufpassen, dass es nicht zu einer schleichenden Verdichtung und Vermehrung der Arbeit neben den ohnehin schon vollen Sprechstunden komme, die nicht adäquat vergütet werde, warnt Dr. Scheper.