eAU und eRezept Nutzen für Patienten und Ärzte an erster Stelle?
Was nicht hundertprozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) im „PraxisCheck“ der KBV am 3. März gesagt. Und später im Gespräch: „Ich habe das eRezept und die eAU gestoppt, weil ich nicht den Eindruck habe, dass wir an dem Punkt angekommen sind, dass wir es machen können.“
Die KBV nahm den Minister beim Wort und meldete in ihren Praxisnachrichten: „Die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept wird bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt.“
Lauterbach bezog sich wohl auf den Stopp vom Dezember
Für eine kurze Zeit war die Verwirrung groß: Viele Ärztinnen und Ärzte waren irritiert, einige Niedergelassene meldeten auf Twitter, sie werden sich umgehend aus dem System ausstöpseln. Doch hinter der Aussage der KBV steckte offenbar eine Fehlinterpretation: Mit dem Satz „Ich habe das eRezept gestoppt“ meinte der Minister – der sich immer mal wieder des historischen Präsens bedient – wohl lediglich die schon im Dezember 2021 erfolgte Aufschiebung der verpflichtenden Einführung des eRezeptes. Prof. Lauterbach hatte kurz nach seinem Amtsantritt die Testphase des Projektes verlängert.
Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken twitterte dann auch so bald wie möglich, dass die Testphase natürlich unverändert weiterlaufe: „Klarstellung: Entgegen der Aussage der @kbv4u werden #eRezept und #eAU nicht gestoppt. Wie geplant werden die Testphasen nur verlängert.“ Und am gleichen Tag dann auch schon ein Tweet des Bundesgesundheitsministeriums: „Die Testphasen des #eRezept|s und der #eAU laufen weiter.“
Ist Ihr PVS schon soweit?
Medical-Tribune-Bericht