Telematik-Infrastruktur: KVen trommeln zum Endspurt

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Michael Reischmann

Honorarabzug wegen unpünktlichen VSDM trotz rechtzeitiger Bestellung? Honorarabzug wegen unpünktlichen VSDM trotz rechtzeitiger Bestellung? © Fotolia/M.Dörr & M.Frommherz

„Praxen, die bis Ende März keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen, müssen wir – rückwirkend ab 1. Januar 2019 – das Honorar um 1 % kürzen“, schreibt die KV Bayerns. Und was droht Ärzten, die trotz rechtzeitigem Bestellen des Telematikkonnektors die Frist für den Online-Datenabgleich reißen?

Praxen, die bis Ende März die Komponenten für die Telematik-Infrastruktur (TI) rechtsverbindlich bestellen und bis Ende Juni an die TI angeschlossen sind, bleiben sanktionsfrei. Darauf weisen die KVen ihre Mitglieder mit Nachdruck hin. Für die Praxismitteilung zur Bestellung haben die KVen Vorlagen parat, die Teilnahme am Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ergibt sich mit der Abrechnung.

Offenbar ist noch viel zu tun. So meldet etwa die KV Niedersachsen, dass zwischen Nordsee und Harz knapp 30 % der Praxen an der TI hängen. In Hessen waren es Ende 2018 25 %. Die KV Bayerns will mit Einschätzungen zur Lage warten, bis ihr Mitte April die Eigenerklärungen der Mitglieder vorliegen und die TI-Anbindungen des ersten Quartals 2019 bekannt sind. „Die Gefahr, dass TI-Anbieter bzw. -Installateure nicht alle Bestellungen bis Jahresmitte abarbeiten können, ist auf jeden Fall gegeben“, meint die KV in München.

KV-Vorstand will für Schadensbegrenzung sorgen

Der Vorstand der KV Hessen warnt: „Aktuell häufen sich wieder Nachrichten darüber, dass der Hersteller eines Konnektors trotz fristgerechter Bestellung keine Lieferung bis zum Ende des zweiten Quartals zusagt. (...) In einem solchen Fall wäre trotz fristgerechter Bestellung kein ,pünktliches‘ VSDM möglich und die Praxis mit einem Honorarabzug zu belegen.“ Die Frankfurter KV-Chefs bitten Kollegen, die von ihrem Konnektorlieferanten einen Termin nach dem zweiten Quartal erhalten haben, um eine Kopie dieses Schreibens. Damit lasse sich vielleicht Schadensbegrenzung betreiben.

Auch die KBV habe das Problem schon erkannt und den KVen gegenüber angekündigt, „sich bei Bedarf für betroffene Praxen in Richtung Politik und Krankenkassen einzusetzen“, ergänzt die KV Bayerns.

Mittlerweile sind vier Anbieter von TI-Konnektoren mit Zulassung durch die gematik am Markt. Bei der Koblenzer CompuGroup Medical, die den Konnektor der KoCo Connector GmbH einsetzt, heißt es auf MT-Anfrage: „Die CGM ist nicht nur voll lieferfähig. Wir garantieren auch allen Ärzten, die bis zum 31. März 2019 ihre TI-Anbindung bei der CGM bestellen, eine fristgerechte Installation der TI-Komponenten bis zum 30. Juni 2019.“

Die Telekom, die den „VSDM Konnektor“ der T-Systems International GmbH nutzt, verpflichtet sich bei einer Bestellung bis 31. März zur Installation des „Medical Access Port-Bundles“ bis zum 30. Juni. Schafft sie das aus eigenem Verschulden nicht, will sie (maximal drei Monate lang) je Monat, in dem die Installation nicht nachgeholt wird, 250 Euro an den Kunden zahlen.

Größtmögliche Termintreue wird versprochen

Die österreichische Research Industrial Systems Engineering GmbH „garantiert“ die zeitnahe Lieferung des RISE-Konnektors (z.Zt. über 5000) an Kunden und Distributoren. Die Vertragspartner hätten größtmögliche Termintreue zugesichert. Von der secunet Security Networks AG (secunet konnektor) lag bis Redaktionsschluss keine Antwort vor.

Ob Praxen, die die TI-Anschlussfrist verstreichen lassen, mit einer zum 1. Januar 2019 rückwirkenden Honorarkürzung von 1 % rechnen müssen, ist laut KV Niedersachsen „zurzeit rechtlich nicht ganz klar“, die Tendenz gehe aber dahin. Die KVen in Hessen und Bayern nennen auf ihren Webseiten für die Honorarkürzung das erste Quartal als Bezug. Unbeeindruckt von der Sanktion haben mehrere Ärzte vor, aufs VSDM zu verzichten. Prominenter Kritiker der TI ist z.B. der Stuttgarter Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner. Er kündigte ein Musterverfahren an, auf das sich andere Ärzte beziehen könnten.

Medical-Tribune-Bericht