Werbungskosten Unfallkosten von der Steuer absetzen

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Isabel Aulehla

Unfallkosten, die auf der Fahrt zur Arbeit entstehen, können in der Einkommenssteuerklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. (Agenturfoto) Unfallkosten, die auf der Fahrt zur Arbeit entstehen, können in der Einkommenssteuerklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. (Agenturfoto) © iStock/monkeybusinessimages

Unfallkosten, die auf der Fahrt zur Arbeit entstehen, können in einigen Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, was zu beachten ist.

Wer auf der Fahrt zur Arbeit einen Unfall verursacht, kann die Kosten in der Einkommenssteuerklärung als Werbungskosten geltend machen. Das erklärt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem ­Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder. Berücksichtigt werden sowohl „fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen“ als auch solche zur „Beseitigung oder Linderung von Körperschäden“. Die Kosten sind neben der Entfernungspauschale absetzbar.

Auch Aufwendungen für Gegenstände, die durch den Unfall zerstört wurden, können geltend gemacht werden. Die Regelung betrifft nur Pendler, die die Kosten auch tatsächlich tragen. Vollkaskoversicherte sind ausgenommen.

Sonstige Aufwendungen, die auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen können, sind durch die Entfernungspauschale abgegolten, heißt es. So etwa Parkgebühren und Aufwendungen bei Diebstahl.

Medical-Tribune-Bericht