Werbungskosten Unfallkosten von der Steuer absetzen
Wer auf der Fahrt zur Arbeit einen Unfall verursacht, kann die Kosten in der Einkommenssteuerklärung als Werbungskosten geltend machen. Das erklärt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder. Berücksichtigt werden sowohl „fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen“ als auch solche zur „Beseitigung oder Linderung von Körperschäden“. Die Kosten sind neben der Entfernungspauschale absetzbar.
Auch Aufwendungen für Gegenstände, die durch den Unfall zerstört wurden, können geltend gemacht werden. Die Regelung betrifft nur Pendler, die die Kosten auch tatsächlich tragen. Vollkaskoversicherte sind ausgenommen.
Sonstige Aufwendungen, die auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen können, sind durch die Entfernungspauschale abgegolten, heißt es. So etwa Parkgebühren und Aufwendungen bei Diebstahl.
Medical-Tribune-Bericht