Zu wenige Konzepte gegen sexuellen Kindesmissbrauch in Kliniken

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Cornelia Kolbeck

Die Schwächsten müssen mehr geschützt werden. (Agenturfoto) Die Schwächsten müssen mehr geschützt werden. (Agenturfoto) © Photographee.eu – stock.adobe.com

Kranke Kinder zählen zu den schwächsten und deshalb besonders schutzbefohlenen Patienten im Krankenhaus. Es empört umso mehr, wenn sie dort Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Schutzkonzepte können helfen, damit Kliniken nicht zum Tatort werden.

Im Jahr 2010 kam es auf der Intensivstation der Helios-Klinik Berlin-Buch zum sexuellen Missbrauch von drei Jungen im Alter von fünf, acht und neun Jahren durch einen Krankenpfleger. Dieser gestand die Übergriffe und wurde verurteilt.

In einem anderen Fall ging es um den Vorwurf des Missbrauchs an einer 16-jährigen Patientin durch einen Krankenpfleger der Charité in der Kinderrettungsstelle. Das Verfahren wurde eingestellt. Eine von der Charité eingesetzte Expertenkommission empfahl u.a., die Liste der Krisenfälle um sexuellen Missbrauch zu erweitern, klare Verantwortlichkeiten, Entscheidungs- und Meldewege festzulegen und Verhaltensweisen in kurzgefassten Umgangs- und Verhaltenskodizes zu formulieren und „kitteltaschenformatige“ Kodizes zu verteilen.

Beide betroffenen Einrichtungen haben Konsequenzen gezogen und Arbeitsabläufe und Strukturen angepasst. Auf der Fachtagung „Schutzkonzepte und Kinderschutz im Krankenhaus“ betonte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes Wilhelm Rörig: „Ich erwarte von jeder Klinik und jedem Träger, dass die erforderlichen Ressourcen für einen umfassenden Kinderschutz bereitgestellt werden und Schutzkonzepte in Krankenhäusern im Alltag zur Anwendung kommen.“

Nur 20 % der Kliniken haben ein eigenes Schutzkonzept

Wie eine aktuelle Befragung in 165 somatischen, psychiatrischen und Reha-Kliniken verdeutlichte, haben bisher drei Viertel der Einrichtungen Bausteine eines Schutzkonzepts entwickelt, nur jede fünfte Klinik berichtete über ein eigenes umfassendes Schutzkonzept mit speziellen Ansprechpersonen und Fortbildungen für die Beschäftigten.

Über 150 Kliniken wurden nach ihren Schutzkonzepten gefragt. Über einzelne Bausteine verfügten drei Viertel, ein umfassendes Konzept gibt es nur bei 20 %.

Insgesamt wird jedoch laut UBSKM „das Risiko, dass Einrichtungen der Gesundheitshilfe Tatorte sexueller Gewalt sein können, noch zu wenig berücksichtigt“. Ein systematischer Zugang zur Entwicklung eines Präventionskonzepts für Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sei sehr wichtig. Das scheine man in vielen Kliniken erkannt zu haben, es gebe jedoch noch Defizite wie z.B. Unsicherheiten bezüglich der Befugnisse zur Informationsweitergabe. Kritisiert werden auch enge zeitliche Ressourcen für den notwendigen wechselseitigen Austausch mit der Kinder- und Jugendhilfe. Forderungen werden seitens der Einrichtungen nach einer angemessenen finanziellen Honorierung hierfür laut.

Kitteltaschen-Ratgeber zeigt Handlungsablauf im Ernstfall

Einen Kitteltaschen-Ratgeber gibt es übrigens inzwischen. Erstellt wurden die „Hinweise zum Umgang mit sexuellem Missbrauch insbesondere für therapeutisch arbeitende Fachkräfte“ in Zusammenarbeit mit dem UBSKM. Im Fokus steht das Ablaufschema nach Missbrauch und Misshandlung. Hier heißt es: „Der wichtigste Hinweis auf erlebte sexuelle Handlungen sind Äußerungen des Betroffenen.“ Eine zentrale Aufgabe sei es, diese nicht zu verfälschen und adäquat zu protokollieren. Deutlich zu trennen sei zwischen Verdacht, konkreten Äußerungen und Untersuchungsbefund. Weitere Hinweise betreffen das Gespräch mit dem betroffenen Kind, notwendige körperliche Untersuchungen und den Kontakt zu Beratungsangeboten wie der Medizinischen Kinderschutzhotline (Tel.: 0800-19 21 000).

Medical-Tribune-Bericht