Corona-Krise: „Bin ich im Kreißsaal sicher?“
Gebärende haben nach derzeitigem Erkenntnisstand kein erhöhtes Risiko für schwerere Verläufe von COVID-19. Kinder entwickeln normalerweise weniger schwerwiegende Symptome als Erwachsene, Daten zu Säuglingen mit SARS-CoV-2-Infektion gibt es allerdings kaum. Eine Infektion über die Plazenta oder die Muttermilch ist bisher nicht bekannt.
Deshalb gelten die üblichen Empfehlungen zum Bonding und Stillen auch bei COVID-19, heißt es in der S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) – nur eben begleitet von besonderen hygienischen Maßnahmen. „Mütter und Säuglinge sollten in die Lage versetzt werden, kontinuierlich zusammen zu bleiben und Hautkontakt durchzuführen – Tag und Nacht, insbesondere unmittelbar nach der Geburt, während des Stillens und unabhängig davon, ob sie oder ihre Kinder, COVID-19 vermutet, wahrscheinlich oder bestätigt bekommen haben“, so das klare Statement der DGGG.
Ist die Mutter nachweislich infiziert, sollte sie sich vor jedem Kontakt mit dem Säugling die Hände waschen und eine Gesichtsmaske tragen. Sollte das Stillen, z.B. aufgrund schwerer Krankheit, nicht funktionieren, wird, wie sonst auch, das Abpumpen der Muttermilch empfohlen – auch das nach vorherigem Händewaschen.
Maßnahmen bei der Aufnahme
Als allgemeine Maßnahme wird jede Person, die den Kreißsaal betritt, registriert. Von allen Besuchern sollte man schriftlich und mit Unterschrift bestätigt Kontaktadresse und Telefonnummer sowie Aufenthalte außerhalb des Wohnorts in den letzten zwei Wochen, Kontakt zu möglichen SARS-CoV-2-Infizierten (Verdachts- oder bestätigte Fälle) sowie in den letzten zwei Wochen durchgeführte Abstriche und Abstrichergebnisse dokumentieren. Die Patientinnen sind bei der Aufnahme über allgemeine hygienische Präventionsmaßnahmen (wie Husten- und Niesetikette, Händewaschen nach Kontakt mit Sekret etc.) zu unterrichten.
Bestehen Symptome eines grippalen Infekts, sollte direkt ein Mundschutz ausgegeben und dessen Benutzung erklärt werden. Die Maske ist bis zum Eintreffen des Virusabstrichergebnisses kontinuierlich zu tragen. Schwangere mit direktem Kontakt zu positiv getesteten Personen oder mit Aufenthalten in Risikogebieten in den letzten zwei Wochen müssen während des gesamten stationären Aufenthalts einen Mundschutz tragen.
Maßnahmen bei nachgewiesener Infektion
Bestätigt sich eine SARS-CoV-2-Infektion während des Aufenthalts im Krankenhaus, müssen alle Kontaktpersonen inklusive Bettnachbarin, Besucher, Pflege und Putzpersonal erfasst und informiert werden. Personal, das Kontakt zu Infizierten hatte, muss über 14 Tage bei der Arbeit Atemschutzmasken tragen.
Schwangere mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion werden in einem separaten Kreißsaal isoliert. Es gelten besondere Hygienevorschriften: Badezimmer und WC sowie alle medizinischen Geräte, die in Kontakt mit der Infizierten kommen, sind nach jedem Gebrauch zu reinigen. Möglichst wenig Personal sollte Kontakt zu der Schwangeren haben. Für diejenigen, für die der Kontakt unvermeidbar ist, gilt: Schutzkleidung, Augenschutz, Mund-/Nasenmaske und Handschuhe tragen! Nach Verlassen des Raumes müssen die Schutzmaterialen entsorgt und die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
Eingeschränkte Bewegungsfreiheit
Allgemein sollten medizinisch unnötige Bewegungen der Patientin unterbleiben, d.h. die Schwangere sollte möglichst im Kreißsaal bzw. im eigenen Zimmer mit Nasszelle bleiben und bei Verlassen des Raumes immer eine Atemschutzmaske tragen. Zwischen Verdachtsfällen und anderen Patientinnen sollte ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.
Ansonsten gelten die allgemeinen Behandlungsrichtlinien. Ein Kaiserschnitt sollte nur bei medizinischer Indikation durchgeführt werden. Ausdrücklich empfiehlt die DGGG, Patientinnen eine ambulante Entbindung zu ermöglichen, wenn diese gewünscht wird, beispielsweise durch Hilfe bei der Organisation der Hebammenbetreuung. Nach der Geburt sollte für die Virusdiagnostik das Blut der Mutter sowie Nabelschnurblut asserviert werden.
Besuch nur von nichtinfizierten Partnern und Kindern
Maximal eine Person darf die Schwangere in den Kreißsaal begleiten, wechselnde Begleitpersonen unter der Geburt sind ebenso wenig erlaubt wie Begleitpersonen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion – das gilt auch für Partner. Auf der Station dürfen junge Mütter Besuche vom Partner und den eigenen Kindern (sofern nicht infiziert), aber nicht von weiteren Personen bekommen.
Quelle: S1-Leitlinie Empfohlene Präventionsmaßnahmen für die geburtshilfliche Versorgung in deutschen Krankenhäusern und Kliniken im Zusammenhang mit dem Coronavirus, AWMF-Register-Nr. 015-092