COVID-19 kann als Arbeitsunfall gelten – unabhängig vom beruflichen Infektionsrisiko
Im Einzelfall kann ein nachweislich massives Infektionsgeschehen im Unternehmen des Patienten ausreichen.
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Eine COVID-19 Erkrankung kann als Arbeitsunfall gelten – unabhängig davon, ob im Beruf des Patienten ein überdurchschnittlich hohes Infektionsrisiko besteht oder nicht. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Vorausgesetzt wird, dass der Patient im Unternehmen oder auf Hin- und Rückweg „intensiven und länger andauernden Kontakt“ mit einer nachweislich infizierten Person („Indexperson“) hatte und ein Gesundheitserstschaden vorliegt. Im Einzelfall kann auch ein nachweislich massives Infektionsgeschehen im Unternehmen ausreichen.
Behandlung und Testung des Betroffenen sind in diesen Fällen zulasten des zuständigen Unfallversicherers durchzuführen. Dieser muss…
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