Krankenkassen: Wieviel kassieren die Vorstände tatsächlich an Prämien und Tantiemen?
Wieviel die Vorstände verdienen, können Sie beim Bundesanzeiger einsehen. Zumindest wenn die Angaben gemacht werden.
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Um Transparenz beim Vorstandssalär herzustellen, sind die Krankenkassen verpflichtet, zum 1. März die Entgelte des Vorjahres zu veröffentlichen. Das Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen hat, rügt jedoch in einem Rundschreiben vom 27. Februar 2019, dass nicht alle geforderten Angaben gemacht werden.
Ihm ist aufgefallen, dass „vereinzelt keine konkreten Beträge bei den Aufwendungen für den auch privat nutzbaren Dienstwagen und bei der variablen Vergütung sowie in Einzelfällen nur der maximal mögliche Betrag bei der variablen Vergütung“ im Bundesanzeiger angegeben wurden. Es seien aber die 2018 tatsächlich gezahlten…
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