Methadon vom Elektriker
Die niedergelassene Ärztin soll über Jahre hinweg ihren Hausmeister, von Beruf Elektriker, mit ärztlichen Tätigkeiten betreut haben. Der Mann soll unter anderem Methadon an Drogenabhängige ausgegeben haben.
Nach Hinweisen aus der Nachbarschaft sah sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schließlich zu einer unangekündigten Praxisbegehung veranlasst. „Und wir wurden fündig“, so Dr. Horst Bartels, der Justiziar der KV. Im Flur der Praxis hätten die KV-Mitarbeiter genau die beschriebene Situation vorgefunden: Der Hausmeister verteilte vorportioniertes Methadon.
Im Minijob auch noch Verordnungen ausgestellt
Der Mann gab an, von der Ärztin „Prokura“ erhalten und regelmäßig im Rahmen seines Minijobs Vertretungen für die Ärztin vorgenommen zu haben – neben der Methadonausgabe hat er auch die Verordnung von Medikamenten übernommen.
In der Konsequenz forderte die KV im Wege der sachlich-rechnerischen Berichtigung für sieben Jahre falsch abgerechnetes Honorar zurück: knapp eine Million Euro, mit sofortiger Wirkung. Gegen die sofortige Wirkung der Honorarrückforderung klagte die Ärztin vor dem Sozialgericht Düsseldorf. Sie verlangte, dass bis zur Klärung in der Hauptsache die Rückzahlung aufgeschoben werden sollte, da ihre Praxis sonst ruiniert wäre.
Sie konnte einen Teilerfolg erzielen. Das Sozialgericht kam zu dem Schluss, da noch nicht vollständig erwiesen sei, was der Hausmeister im Auftrag der Ärztin genau getan hätte, könne die KV nur die Hälfte der Forderungen einbehalten (Az.: S 2 KA 1375/16 ER). Das von beiden Seiten angerufene Landessozialgericht schloss sich dieser Auffassung an (Az.: L 11 KA 63/16 BER).
Gerichtsentscheid zum Honorar steht noch aus
Inzwischen war die Kassenärztliche Vereinigung nach eigenen Angaben in der Hauptsache erfolgreich: Der Hausärztin wurde die Zulassung entzogen wegen des Verstoßes gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, da insbesondere die Ausgabe von Methadon eine rein ärztliche Tätigkeit sei. Die Honorarproblematik harrt noch der juristischen Klärung.