Klimawandel: Verdopplung der Melanom-Fälle
Die Weltgesundheitsorganisation rechnet damit, dass der Klimawandel zwischen 2030 und 2050 weltweit etwa 250 000 zusätzliche Todesfälle pro Jahr verursachen wird. Die direkten Kosten der gesundheitlichen Schäden werden sich bis 2030 auf schätzungsweise 2 bis 4 Mrd. US-Dollar pro Jahr belaufen.
Die Öffentlichkeit, Gesundheitsfachkräfte und Gesundheitsbehörden müssten auf Hitzewellen und die Bewältigung möglicher gesundheitlicher Folgen einer Hitzebelastung vorbereitet sein, mahnt die WHO. Auch das deutsche Gesundheitssystem müsse sich auf die künftig unvermeidbaren Zusatzbelastungen durch Klimaveränderungen einstellen, fordern der Abgeordnete Harald Weinberg und andere Politiker der Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu den gesundheitlichen Folgen von Hitzeperioden und Gegenmaßnahmen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Hitze und Sonneneinstrahlung verursachten bereits zehntausende Fehltage bei Beschäftigten.
Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer Antwort (Drucksache 19/13035) u.a. auf Daten der epidemiologischen Krebsregister. Nach diesen hat sich beim malignen Melanom der Haut die Zahl der jährlich neu aufgetretenen Fälle von 1999 (11 500 Fälle) bis 2016 (ca. 23 000 Neuerkrankungen) etwa verdoppelt.
Für nicht-melanotische Hautkrebsformen, vor allem Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome der Haut, lasse sich die Entwicklung nicht so weit zurückverfolgen, heißt es. Die Erfassung dieser Erkrankungen in den Krebsregistern hätte sich erst während der letzten zehn bis 15 Jahre deutlich verbessert, u.a. durch Einbeziehen niedergelassener Hautärzte.
Nach einer Hochrechnung des Robert Koch-Instituts mit Daten aus sechs Ländern ergibt sich für Deutschland ein Anstieg von insgesamt 144 000 Hautkrebs-Neuerkrankungen im Jahr 2007 auf 224 000 Neuerkrankungen im Jahr 2015. Die Zahl der durch Hautkrebs verursachten Sterbefälle stieg von 2468 Fällen (1997) auf 3764 Fälle (2017) an; vorwiegend verursacht durch Erkrankungen am malignen Melanom.
Länder-Arbeitsgruppe hat Empfehlungen erarbeitet
Die Bundesregierung verweist auf mehrere Maßnahmen, die bereits zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Hitze getroffen worden seien, darunter die Information der Bevölkerung, Forschungsprojekte und die Sensibilisierung von Gesundheitsberufen. Auch habe der Deutsche Wetterdienst ein bundesweites Hitzewarnsystem aufgebaut.
Handlungsempfehlungen seien bisher nur von wenigen Akteuren aufgegriffen worden, bemerken die Linken. Sie fragten deshalb nach, ob nicht ein Nationaler Aktionsplan Hitze erforderlich sei. Hierzu erklärt die Bundesregierung, dass eine Bund-Länder-Ad-hoc-Arbeitsgruppe Empfehlungen für das Erstellen von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit erarbeitet habe. Diese sollen auf Länder- und kommunaler Ebene zügig umgesetzt werden.
In einem Forschungsvorhaben des Bundesumweltministeriums werde der Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen evaluiert (Laufzeit von 2019 bis 2022). Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz der Bevölkerung gegenüber klimawandelbedingten Hitzebelastungen lägen vor allem in der Zuständigkeit von Ländern, Kommunen bzw. Trägern von Einrichtungen und der Selbstverwaltung.
Quelle: Bericht von „heute im Bundestag“