Einrichtungsbezogene Impfpflicht Haftungsrisiko durch ungeimpftes Personal?

Praxismanagement , Team Autor: Isabel Aulehla

Der Arzt ist im Streitfall unter Umständen verpflichtet, die Immunitätsnachweise seiner Mitarbeiter vorzulegen. Der Arzt ist im Streitfall unter Umständen verpflichtet, die Immunitätsnachweise seiner Mitarbeiter vorzulegen. © nmann77 – stock.adobe.com

Durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht könnten ab dem 16. März neue Haftungsfragen auf Praxisinhaber zukommen. Ein Rechtsgutachten wägt die Risiken ab.

Um mehr Klarheit bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu schaffen, hat der Berufsverband der niedergelassenen Diabetologen in Sachsen ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Es geht unter anderem darauf ein, ob Ärzte haften müssen, wenn sich Patienten in ihrer Praxis wegen ungeimpften Personals mit dem Coronavirus infizieren. 

Rechtsanwalt Matthias Hein aus Leipzig betont, dass die Frage gesetzlich bislang nicht geregelt sei. Eine rechtliche Einordnung könne allein prognostisch auf Basis der bisherigen Gesetzeslage und der einschlägigen Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht erfolgen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass ärztliche Leistungen nach Facharztstandard erbracht werden…

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