Videosprechstunde: Medizinisch sinnvoll – und betriebswirtschaftlich?
Mithilfe der Videosprechstunde am Bildschirm Geld verdienen?
© iStock/Mary Ne; Privat
Seit dem 4. Quartal 2019 berechtigt ein Videokontakt zur Abrechnung der hausärztlichen Versichertenpauschale. Vorher konnte nur die mit 9,27 Euro vergütete Nr. 01439 berechnet werden. Bei der am häufigsten in einer Videosprechstunde zu erwartenden Patientengruppe vom 19. bis zum 54. Lebensjahr ist die Versichertenpauschale nach Nr. 03003 mit 12,53 Euro bewertet. Unter Berücksichtigung des vorher auch schon berechnungsfähigen Zuschlags nach Nr. 01450 EBM (4,39 Euro) ist damit der Unterschied zum ursprünglichen Honorar nicht sehr groß.
Pauschalen reißen das Ruder noch ein bisschen rum
Eine etwas substanziellere Verbesserung tritt dadurch ein, dass die vorgesehenen Zuschläge von der KV…
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