Mit dem Praxis-Porsche zum Hausbesuch?
Wer sein Fahrzeug nicht nur privat, sondern auch für berufliche Zwecke nutzt, um z.B. in die Praxis zu fahren oder Hausbesuche zu machen, kann so Steuern sparen.
Zunächst ist es aber wichtig, welchem Vermögensbereich Sie Ihr Fahrzeug zuordnen. Das heißt: Nutzen Sie Ihren Pkw in unter 10 % der Fälle für betriebliche Zwecke, muss er zwingend dem Privatvermögen zugeordnet werden und kann somit nicht in der Steuer berücksichtigt werden. Bei einem betrieblichen Nutzungsanteil zwischen 10 und 50 % haben Sie die Wahl, zu welchem Vermögen Sie Ihr Auto zuordnen wollen. Erst ab einem Anteil von über 50 % betrieblicher Nutzung muss das Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Lohnt es sich nun, bei der Anschaffung eines Fahrzeugs ein teures zu bevorzugen, um möglichst viel Steuern zu sparen?
Wie in der unten stehenden Tabelle gezeigt, kann tatsächlich die höchste absolute Steuerersparnis mit dem teuren Auto erzielt werden; hier im Beispiel mit dem Porsche (1176 Euro bei einem unterstellten Steuersatz von 42 %). Möchte man aber einen möglichst hohen Kostenanteil steuerlich geltend machen, kann dies am besten mit dem günstigen Fahrzeug, hier dem Smart, erreicht werden. Wie in der Tabelle gezeigt, wirken sich von den 5000 Euro Kosten 1650 Euro steuerlich aus.
Der Vergleich zwischen Porsche und Smart | ||
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Jahresbetrachtung | Porsche | Smart |
Preis | 120.000 Euro | 12.000 Euro |
Abschreibung p.a. (über sechs Jahre) | 20.000 Euro | 2000 Euro |
Laufende Kosten | 8000 Euro | 3000 Euro |
Kosten gesamt | 28.000 Euro | 5000 Euro |
Private Nutzung (25 Km entfernt von Praxis) | 25.200 Euro | 4200 Euro |
Verbleibende Betriebsausgaben | 2800 Euro | 1650 Euro |
Steuerersparnis p.a. (Steuersatz 42%) | 1176 Euro | 693 Euro |
Die höchste Steuerersparnis absolut (1176 Euro) bringt der Porsche, relativ ist der Smart wirksamer (1650 Euro = 33 % der Gesamtkosten).Quelle: Laufenberg Michels und Partner mbB. |