Videosprechstunde Fernbehandlung aus dem Homeoffice

e-Health , Telemedizin Autor: Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers

Videosprechstunden im Homeoffice am besten ans Ende des Arbeitstages legen. Videosprechstunden im Homeoffice am besten ans Ende des Arbeitstages legen. © Abdul Qaiyoom – stock.adobe.com

Mediziner dürfen ihre diagnostischen und therapeutischen Leistungen in der Regel nur an ihrem Sitz anbieten. Bei Videosprechstunden scheint der Aufenthaltsort von Arzt und Patient jedoch nicht relevant zu sein. Dürfen sie also auch von zu Hause aus erbracht werden? Ja, das geht unter bestimmten Voraussetzungen.

Laut Musterberufsordnung sind Ärzte für ihre Tätigkeit zwar an den Praxissitz gebunden. Jedoch sind berufsrechtlich bestimmte Ausnahmen möglich. So ist die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an bis zu zwei weiteren Orten erlaubt. Das Berufsrecht definiert dies nicht, die im Sozialrecht anwendbare Zulassungsverordnung für Vertragsärzte stellt aber auf Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisräume ab.

Videosprechstunden waren nicht das Leitbild bei der Abfassung der Musterberufsordnung und der Zulassungsverordnung. Die Regelungen sind also entsprechend auszulegen.

Für Privat- und Vertragsärzte gelten gleiche Grundsätze

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass im Vertragsarztrecht…

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