Videosprechstunde Fernbehandlung aus dem Homeoffice
Videosprechstunden im Homeoffice am besten ans Ende des Arbeitstages legen.
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Laut Musterberufsordnung sind Ärzte für ihre Tätigkeit zwar an den Praxissitz gebunden. Jedoch sind berufsrechtlich bestimmte Ausnahmen möglich. So ist die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an bis zu zwei weiteren Orten erlaubt. Das Berufsrecht definiert dies nicht, die im Sozialrecht anwendbare Zulassungsverordnung für Vertragsärzte stellt aber auf Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisräume ab.
Videosprechstunden waren nicht das Leitbild bei der Abfassung der Musterberufsordnung und der Zulassungsverordnung. Die Regelungen sind also entsprechend auszulegen.
Für Privat- und Vertragsärzte gelten gleiche Grundsätze
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass im Vertragsarztrecht…
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