Grippeimpfung: G-BA berät über Vierfachschutz
Bislang gibt es für die GKV keine verbindliche Regelung, ob zum Grippeschutz ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist.
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Eine „schnelle Entscheidung“ fordert die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bislang gibt es für die GKV keine verbindliche Regelung, ob zum Grippeschutz ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist.
Am 11. Januar hatte sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für die vier- statt dreiwertige Variante ausgesprochen. Seit der Saison 2013/14 sind Vierfachimpfstoffe in Deutschland verfügbar, die eine zweite B-Virus-Linie enthalten. G-BA-Chef Prof. Josef Hecken kündigte an, dass zügig innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten über eine Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie entschieden werde. Der G-BA habe bisher…
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