Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19: Extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen beschlossen
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In der Abrechnung müssen Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht oder eine Infektion vorliegen, mit der Ziffer 88240 gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Patienten, die durch die Terminservicestelle (116117) vermittelt wurden.
Der Beschluss betrifft vor allem das Material für Oropharynx- und Nasopharynx-Abstriche, die bei dem Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchzuführen sind.
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