Aktivkohlefilter können die Lungenfunktion bei Asthma bessern
Feinstaub mit einem Partikeldurchmesser von maximal 2,5 µm (PM2,5) gilt als Risikofaktor für eine Asthmaexazerbation. Die sehr kleinen Teilchen gelangen bis in die kleinsten Atemwege, lagern sich dort ab und induzieren pulmonale Entzündungen, die die Atemwegsfunktion verschlechtern.
Mit HEPA*-Luftfiltern lässt sich die Feinstaubkonzentration in Innenräumen senken. Erstmals wurde nun gezeigt, dass sich parallel mit der Reduktion der PM2,5-Konzentration viele Lungenfunktionsparameter von Kindern mit leichtem oder moderatem Asthma bessern. Einbezogen in die randomisierte doppelblinde Crossover-Studie waren 43 in einem Vorort von Shanghai lebende Asthmapatienten im Alter zwischen 5 und 13 Jahren. In deren Schlafzimmern lief über jeweils zwei Wochen ein HEPA-Aktivkohle-Filtersystem oder ein Scheinfiltersystem. Nach einer Wash-out-Phase von zwei Wochen wurden die Geräte in den Gruppen getauscht.
Der echte Filter reduzierte die Feinstaubbelastung um 63 % im Vergleich zum Placebofilter. Parallel dazu verbesserte sich bei den Kindern, die in „gereinigten“ Zimmern schliefen, die Lungenfunktion.
Widerstand nahm ab, Spitzenfluss stieg an
Sowohl der Atemwegswiderstand insgesamt als auch speziell der der kleinen Atemwege reduzierte sich, der exspiratorische Spitzenfluss stieg bei den Kindern an. Gleichzeitig ging während der Verumphase die Konzentration von biochemischen Markern für eine Atemwegsentzündung zurück. Ob das aber allein auf der PM2,5-Reduktion beruhte, bleibt nach Aussage der Studienautoren offen.
Sie spekulieren, dass sich der beobachtete Effekt auf die Lungenfunktion möglicherweise durch die Installation von Luftfiltern in weiteren Wohnräumen sowie in Klassenzimmern verstärken ließe.
*high-efficiency particulate air
Quelle: Cui X et al. JAMA Pediatr 2020; DOI: 10.1001/jamapediatrics.2020.0140
Verwandte Links
- Association Between Bedroom Particulate Matter Filtration and Changes in Airway Pathophysiology in Children With Asthma JAMA Pediatr. 2020;174(6):533-542.
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